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Leitfaden
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Leitfaden für die Umweltkennzeichnung der Verpackungen im Sinne des Art. 219, Absatz 5 des GVD 152/2006 i.g.F.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle in Italien zum Verzehr freigegebenen Verpackungen entsprechend gekennzeichnet werden. Die Richtlinien zur Verpackungskennzeichnung bieten eine detaillierte Beschreibung des Ansatzes zur Kennzeichnung und die erforderlichen Anleitungen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Zuletzt geändert am 26/01/2023