Nein, gemäß der Richtlinie 2005/29/EG bedeutet „Verbraucher“ „eine Person, die bei den von der Richtlinie erfassten Geschäftspraktiken zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“.
Zuletzt geändert am 10/01/2025