Beispiel eines grünen Claims, der sich auf eine Reduzierung der CO2eq-Emissionen bezieht.

Auf der Verpackung eines Speiseeises steht die synthetische Angabe ‚-26%CO2eq-Emissionen‚ ohne weitere Angaben. Diese Angabe könnte irreführend sein, da nicht angegeben wird, ob sich die Verringerung der Umweltauswirkungen auf die Verpackung, das Produkt oder beides bezieht. Es wird nicht deutlich gemacht, wie der Vergleich aussieht (im Vergleich zu einem alternativen Produkt? im Vergleich zur Leistung des Vorjahres?), es wird nicht erklärt, auf welche Lebenszyklusphasen sich die Verringerung bezieht, und es wird auch nicht die verwendete Berechnungsmethode erläutert.

Eine korrekte Behauptung könnte lauten: „Ab 2021 wird unser Eis ausschließlich aus Zutaten pflanzlichen Ursprungs hergestellt. Dies führte zu einer Verringerung derCO2eq-Emissionenum 26% im Vergleich zum Vorjahr, wenn man den gesamten Produktlebenszyklus betrachtet. Die Studie wurde für unser Speiseeis X (einschließlich Verpackung) unter Anwendung der PEF-Methode der Europäischen Kommission durchgeführt. Lesen Sie mehr darüber…“

Zuletzt geändert am 10/01/2025

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