Dosen aus Weißblech mit Etikette und durchsichtiger Schrumpffolie: Wo sind die Umweltkennzeichnungen anzugeben? Sind sie alle auf der Papieretikette oder auf jeder einzelnen Komponente anzuführen?

Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden.

Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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