Gibt es „vereinfachte Verfahren“ oder Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die grüne Forderungen geltend machen wollen?

Die Richtlinie 2024/825/EU zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG gilt unterschiedslos für alle Kommunikationspraktiken zwischen Unternehmen (gleich welcher Größe) und Verbrauchern, indem sie Maßnahmen und Verbote vorsieht, um den Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Der Vorschlag für eine Richtlinie über „ausdrückliche umweltbezogene Angaben“ (noch nicht angenommen und in KOM 166 2023 enthalten) sieht in seinem derzeitigen Text vereinfachte Verfahren/Ausschlüsse für Kleinstunternehmen vor.

Zuletzt geändert am 10/01/2025

Wer, was und wann