Die Richtlinie 2005/29/EG (geändert durch die Richtlinie 2024/825/EU) ist ein lex generalis und dient als ‚Sicherheitsnetz‘, um die Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken zu schützen. Sie gilt im Prinzip für alle Produkte/Dienstleistungen und somit auch für rezeptfreie Arzneimittel, die von Verbrauchern für den persönlichen Gebrauch gekauft werden. Natürlich wird die Richtlinie die spezifischen Produktvermarktungsvorschriften ergänzen, die im Falle eines Konflikts Vorrang haben (als lex specialis).
Zuletzt geändert am 09/01/2025