Gilt die Richtlinie 2024/825/EU für B2B-Praktiken?

Nein, die Richtlinie 2024/825/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG gilt für Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C-Praktiken). Es ist jedoch denkbar, dass bei Streitigkeiten im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen die allgemeinen Grundsätze und irreführenden Praktiken der Richtlinie auch als Referenz für die Beurteilung unlauterer B2B-Praktiken im Einzelfall herangezogen werden können.

Zuletzt geändert am 09/01/2025