Alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Pflicht der Umweltkennzeichnung.
Wenn der Behälter, mit dem die Nahrungsergänzungsmittel geliefert werden, für die Apotheker bestimmt ist, fällt er in den B2B-Kanal und muss daher zwingend den Kode des Werkstoffes aller manuell trennbaren Komponenten gemäß Entscheidung 129/97/EG aufweisen. Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden, auch jene über die Entsorgung in die getrennte Müllsammlung.
Zuletzt geändert am 18/11/2021