Umweltbezogene Angaben sind Selbsterklärungen, die der Hersteller auf dem Markt abgibt, um die Umwelteigenschaften eines Produkts mitzuteilen, und können daher als Hilfsmittel bei der Wahl des Verbrauchers eingesetzt werden: Es handelt sich also um Geschäftspraktiken.
Die UNI EN 14021 zielt darauf ab, die Umweltselbsterklärungen von Produkten zu harmonisieren, um nur korrekte, nachweislich wahre und wissenschaftlich gültige Aussagen zu vermitteln.
Diese Grundsätze sind in der Tat von grundlegender Bedeutung, wenn es um grüne Behauptungen und Geschäftspraktiken im Allgemeinen geht, um das Risiko des „Greenwashing“ zu vermeiden, d. h. der unwahren, irreführenden, nicht wissenschaftlich überprüfbaren Kommunikation; Aspekte, die auch im Verbraucherkodex berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) – mit der Bestimmung Nr. 28060 vom 20. Dezember 2019 – klargestellt, dass umweltbezogene Angaben „die Umweltvorteile des Produkts rechtzeitig und unmissverständlich angeben, wissenschaftlich nachprüfbar sein und schließlich korrekt kommuniziert werden müssen“, und dass „eine korrekte umweltbezogene Angabe Informationen vermitteln sollte, die angemessen dokumentiert, wissenschaftlich „nachprüfbar“ und auf bestimmte nachprüfbare Aspekte in einem vergleichenden Schlüssel in Bezug auf homogene Produkte beschränkt sind“.
Gibt es Sanktionen für unlautere Geschäftspraktiken?
Unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer des Verstoßes sind Geldbußen zwischen 5.000,00 EUR und 5.000.000 EUR vorgesehen.
Die Unlauterkeit einer Geschäftspraxis wird in einem Verwaltungsverfahren festgestellt, das von der AGCM von Amts wegen oder auf Antrag eines Verbrauchers, eines Wettbewerbers oder einer anderen interessierten Partei eingeleitet werden kann.
Was sind Beispiele für Greenwashing?
- 100% recycelbar. Ob eine Verpackung recycelbar ist oder nicht, hängt von ihren Eigenschaften ab, die nicht gemessen werden können. Es ist daher nicht sinnvoll, dieses Merkmal mit einer Prozentangabe zu versehen.
- Verwendung von inoffiziellen und/oder selbst hergestellten Etiketten, um die Nachhaltigkeit der Verpackung zu kommunizieren. Der Wildwuchs an Umweltsiegeln und -aussagen führt zu einer zunehmenden Verwirrung der Verbraucher. Es ist wichtig, sich auf eine Norm zu beziehen, um eine Sprache und einen Code zu verwenden, die eindeutig und für die Verbraucher verständlich sind.
- Aussagen, die keine zuverlässigen Informationen zur Untermauerung der Behauptungen enthalten, sowie Informationen, die vage, unklar und nicht aussagekräftig sind. So sind beispielsweise allgemeine Aussagen wie„Nachhaltige/ökologische/geringe Auswirkungen/keine Auswirkungen/umweltfreundlich/grüne/natürliche Verpackungen“ unzuverlässig, wenn sie nicht durch wissenschaftliche Daten und Kriterien bestätigt werden.
Zuletzt geändert am 04/10/2023