Die Pflicht gilt für die im Staatsgebiet in Verkehr gebrachten Verpackungen; daher müssen die Informationen auf Italienisch verfasst sein, um für alle verständlich zu sein.
Man beachte zudem, dass die Hinweise für die getrennte Entsorgung der Verpackungen, die in Italien gelten, in anderen Ländern nicht gültig sein könnten.
Zuletzt geändert am 19/11/2021