Ist ein Klebeband eine Verpackung?

Klebeband, das an Verbraucher verkauft wird, wird nicht als Verpackung eingestuft (während der innere Teil des Klebebandes immer eine Verpackung ist). In einem solchen Fall muss die Umweltkennzeichnung für den inneren Teil angegeben werden.

Wird das Klebeband hingegen einem Unternehmen geliefert, das damit Produkte verpackt, wird es als Verpackung eingestuft; in diesem Fall wird die Umweltkennzeichnung sowohl auf den inneren Teil als auch auf dem Klebeband angegeben.

Ist das Klebeband vom Hauptkörper manuell trennbar, muss es notgedrungen mit der alphanumerischen Kennzeichnung gemäß Entscheidung 129/97/EG und den Hinweisen für die Entsorgung versehen sein (wenn die Verpackung für den Endverbraucher bestimmt ist).

Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden.

Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.

IDas Ministerium für den ökologischen Wandel führt in seiner Aussendung vom 17. Mai 2021 an, dass für neutrale Verpackungen im Allgemeinen, mit besonderem Bezug auf Transportverpackungen und/oder mögliche halbfertige Verpackungen, in Anbetracht sowohl der wirtschaftlichen als auch der strukturellen Schwierigkeiten für die Wirtschaftstreibenden eine mögliche Alternative zur herkömmlichen Kennzeichnung auf der Verpackung in Betracht gezogen werden muss. Daher kann für diese Verpackungen, die meist in den Bereich B2B fallen, die Kennzeichnung des Werkstoffes der Verpackung vom Hersteller auf den Transportdokumenten, welche die Ware begleiten, oder auf anderen externen Trägern, auch digitaler Art, mitgeteilt werden.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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