Die Angabe des Anteils an recyceltem Material muss immer spezifiziert und qualifiziert werden. Dabei muss angegeben werden, auf welchen Gegenstand sich die Angabe bezieht (z.B. Produkt, Komponente, Verpackungsbestandteil) und wie hoch der Anteil an recyceltem Material ist. Die Wiederverwertbarkeit des Materials muss in dem Kontext bewertet werden, in dem das Produkt/die Verpackung vermarktet wird (d.h. die tatsächliche Wiederverwertbarkeit muss kommuniziert werden und nicht nur die einfache Entsorgung in der getrennten Sammlung). Wenn es für ein bestimmtes Material/eine bestimmte Verpackung keine Recycling-Technologien gibt, kann keine Aussage über die Recyclingfähigkeit gemacht werden.
Zuletzt geändert am 10/01/2025