Derzeit gibt es auf nationaler Ebene keine Tests zur Wiederverwertbarkeit von Kunststoffverpackungen, sondern nur einen für Papierverpackungen (Aticelca®-Test). Daher ist es möglich, Selbsterklärungen gemäß ISO 14021 abzugeben.
Da die Informationen notwendigerweise überprüfbar sein müssen, kann der Inhalt der freiwilligen Erklärungen auf dem Dokument basieren, das im Detail die Anforderungen auflistet, die Kunststoffverpackungen erfüllen müssen, um zu einer bestimmten Steuerklasse zu gehören.
Um die Liste der Kunststoffverpackungen in den ab dem 1. April 2024 gültigen Beitragsspannen herunterzuladen, besuchen Sie bitte den folgenden Link: https://www.conai.org/wp-content/uploads/2024/05/Lista_imballaggi_plastica_nelle_fasce_contributive_dal_1_aprile_2024.pdf
Zuletzt geändert am 10/01/2025