Ist es möglich, eine Behauptung über die Kohlenstoffneutralität aufzustellen, auch wenn sie auf Kompensationen beruht, wenn sie in einer zertifizierten Marke enthalten ist (wie z.B. Carbontrust)?

Nein. Zertifizierungen der Kohlenstoffneutralität, die (auch nur teilweise) auf Kompensationen beruhen, sind aufgrund des neuen Verbots 4c in Anhang I nicht mehr mit der Verordnung vereinbar.

Zuletzt geändert am 14/10/2024

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