Nein. Zertifizierungen der Kohlenstoffneutralität, die (auch nur teilweise) auf Kompensationen beruhen, sind aufgrund des neuen Verbots 4c in Anhang I nicht mehr mit der Verordnung vereinbar.
Zuletzt geändert am 14/10/2024
Nein. Zertifizierungen der Kohlenstoffneutralität, die (auch nur teilweise) auf Kompensationen beruhen, sind aufgrund des neuen Verbots 4c in Anhang I nicht mehr mit der Verordnung vereinbar.
Zuletzt geändert am 14/10/2024