FAQ

Ist es möglich, einen QR-Code zu verwenden, der auf eine allgemeine Liste mit allen unseren Verpackungen verweist?

Für einige Arten von Verpackungen kann es sehr schwierig bzw. unmöglich sein, die vollständige Umweltkennzeichnung anzubringen (wie z.B. bei kleinen Verpackungen oder Verpackungen mit beschränktem Platz, bei denen sich die Anbringung der Umweltkennzeichnung auf der Verpackung als technisch schwierig erweist, oder bei mehrsprachigen oder importierten Verpackungen).

Für einige dieser Fälle hat das Ministerium für den ökologischen Wandel mit dem Schreiben vom 17. Mai 2021 geklärt, dass angesichts der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der physischen Anbringung der Umweltkennzeichnung auf der Verpackung diese Pflicht auch dann als erfüllt gilt, wenn die Pflichtinformationen gemäß Absatz 5 des Art. 219 des Gesetzbuches über Umwelt über digitale Kanäle (wie Apps, QR-Codes, Barcodes etc.) kommuniziert werden. Sollte auch dies nicht möglich sein, können die Informationen über Websites geliefert werden.

In der Aussendung wird zudem erklärt, dass im Allgemeinen der Einsatz von digitalen Instrumenten für die Erfüllung der Pflicht zur Umweltkennzeichnung der Verpackungen erlaubt ist (z.B. App, QR-Code, Websites), um dem technologischen Innovationsprozess und der Vereinfachung der Verfahren gerecht zu werden. Dieser Aspekt spielt zudem im Nationalen Plan für Aufbau und Resilienz (PNRR) eine wesentliche Rolle.

Die Informationen zur Umweltkennzeichnung können dann mit Hilfe eines QR-Codes zugänglich gemacht werden, der zu einer Seite führt, die speziell für die Übermittlung des Inhalts der Umweltkennzeichnung für die jeweilige Verpackung bestimmt ist.

Wenn Sie auf eine allgemeine Liste verweisen möchten, die alle vom Unternehmen verwendeten Verpackungen enthält, ist es ratsam, die betreffende Verpackung deutlich zu kennzeichnen, um die Informationen für den Endverbraucher leichter zugänglich zu machen.

Zuletzt geändert am 04/10/2023