Ist es vorbehaltlich der geltenden Gesetzgebung möglich, ein eigenes, hausinternes „pflanzliches“ Logo zu kreieren, um es auf Etiketten anzubringen, oder ist es zwingend erforderlich, sich von einer Stelle zertifizieren zu lassen, um „pflanzlich“ zu erhalten? Müssen irgendwelche Kriterien erfüllt werden?

Nach den Bestimmungen der neuen Richtlinie 2024/825/EU muss jedes Nachhaltigkeitslogo/-zeichen auf einem „Zertifizierungssystem“ basieren.

Um verwendet werden zu können, müssen Marken auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das diese vier Bedingungen erfüllen muss:

  • das System unter transparenten, fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen allen Wirtschaftsteilnehmern offensteht, die bereit und in der Lage sind, seine Anforderungen zu erfüllen;
  • Die Systemanforderungen werden vom Eigentümer des Systems in Absprache mit den relevanten Experten und Interessengruppen erstellt;
  • die Regelung legt Verfahren für den Umgang mit Fällen der Nichteinhaltung der Anforderungen der Regelung fest und sieht den Entzug oder die Aussetzung der Verwendung des Nachhaltigkeitssiegels durch den Wirtschaftsteilnehmer im Falle der Nichteinhaltung der Anforderungen der Regelung vor; und
  • die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Systems durch den Wirtschaftsbeteiligten unterliegt einem objektiven Verfahren und wird von einem Dritten durchgeführt, dessen Kompetenz und Unabhängigkeit sowohl vom Systemeigentümer als auch vom Wirtschaftsbeteiligten auf internationalen, unionsrechtlichen oder nationalen Normen und Verfahren beruht.

Zuletzt geändert am 10/01/2025

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