Ist es zulässig, den allgemeinen Begriff „grün“ oder „umweltfreundlich“ zu verwenden, ohne zu spezifizieren, dass er sich auf einen einzelnen Aspekt oder Teil des Produkts bezieht, wenn eine hervorragende Umweltleistung nachgewiesen wurde?

Nein. Die Verwendung des Attributs „grün“ für das Produkt als Ganzes, wenn es sich auf einen bestimmten Aspekt bezieht, ist in jedem Fall verboten und muss als solches betrachtet werden, auch wenn es sich um eine hervorragende Umweltleistung handelt.

Zuletzt geändert am 14/10/2024

Wer, was und wann