Der Gesetzestext sieht ausdrücklich vor, dass auf allen Verpackungen (B2B und B2C) die Werkstoffkennzeichnungen gemäß Entscheidung 129/97/EG angegeben werden. Die für Endverbraucher bestimmten Verpackungen müssen zudem die Angaben zur korrekten Müllentsorgung vorsehen. CONAI empfiehlt, die überwiegende Werkstofffamilie der Verpackung eindeutig anzugeben; bei Stahl und Aluminium kann dies auch „Metall“ sein, da sie gemeinsam gesammelt werden und gewöhnlich so von den Betreibern der getrennten Hausmüllsammlung angegeben werden.
Zuletzt geändert am 19/11/2021