Die Verwendung allgemeiner Behauptungen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ erfordert einen weithin anerkannten wissenschaftlichen Nachweis. Dieser Nachweis liegt in der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (Umweltzeichen), einer nationalen oder regionalen Regelung für das Umweltzeichen des Typs I gemäß EN ISO 14024, die in den Mitgliedstaaten offiziell anerkannt ist, oder der besten Umweltleistung gemäß anderen geltenden Bestimmungen des Unionsrechts.
Zuletzt geändert am 10/01/2025