Kann ich auf meiner Unternehmenswebsite mitteilen, dass meine Verpackung ‚grün‘ ist?

Die Verwendung allgemeiner Behauptungen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ erfordert einen weithin anerkannten wissenschaftlichen Nachweis. Dieser Nachweis liegt in der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (Umweltzeichen), einer nationalen oder regionalen Regelung für das Umweltzeichen des Typs I gemäß EN ISO 14024, die in den Mitgliedstaaten offiziell anerkannt ist, oder der besten Umweltleistung gemäß anderen geltenden Bestimmungen des Unionsrechts.

Zuletzt geändert am 10/01/2025

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