Die Verpackungen können über die getrennte Müllsammlung entsorgt werden, unabhängig davon, ob sie bei heutigem Stand der Technik recyclingfähig sind oder nicht, vorbehaltlich aller guten Regeln für eine hochwertige getrennte Müllsammlung (z.B. die Regel, die Verpackung vor der Entsorgung zu entleeren). Dank des Systems CONAI – Abfallkonsortien nach Lieferkette werden die recyclingfähigen Verpackungen dem Recycling zugeführt und die restlichen Verpackungen für die Energierückgewinnung verwendet.
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung fällt unter die Zusatzinformationen, die der Betrieb auf der Verpackung angeben kann, unabhängig von den Informationen bezüglich der Entsorgung der Verpackung.
Die einzige Ausnahme bilden hier die Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier und einem Zellulosegehalt unter 60% des Gesamtgewichtes bestehen; ein solcher Prozentsatz verhindert die Recyclingfähigkeit der Verpackung, mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Im Recyclingprozess erzeugen 100 kg solcher Verpackungen über 85 kg Trockenabfall und knapp 150 kg Nassabfall, die nach entsprechendem Wasser- und Stromverbrauch in einer Deponie entsorgt werden müssen. Da es sich hier um Verpackungen handelt, die nicht mit Papier und Pappe recycelt werden können, sollten die Hersteller und Benutzer in der Kennzeichnung die Entsorgung als Restmüll empfehlen, um die Umweltauswirkungen der Bewirtschaftung dieser Abfälle soweit als möglich einzuschränken.
Zuletzt geändert am 21/11/2021