Gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 3. September 2020 unterliegen alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, der Pflicht der Umweltkennzeichnung, und es sind keine Ausnahmen vorgesehen.
Zuletzt geändert am 19/11/2021
Gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 3. September 2020 unterliegen alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, der Pflicht der Umweltkennzeichnung, und es sind keine Ausnahmen vorgesehen.
Zuletzt geändert am 19/11/2021