Man muss immer Beweise für das haben, was man mitteilt. Die Beweise müssen genau sein und auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Methoden beruhen. Die geeignete Methodik hängt von der Art der Behauptung ab, die Sie aufstellen wollen. Wenn ich zum Beispiel ein einzelnes Merkmal kommunizieren möchte, z.B. den Prozentsatz an recyceltem Material in meinem Produkt, könnte ich mich z.B. auf die ISO 14021 beziehen; oder wenn ich eine glaubwürdigere Kommunikation haben möchte, könnte ich mich für eine Zertifizierung durch einen Dritten zu diesem Thema entscheiden (z.B. Second Life Plastic). Wenn ich kommunizieren möchte, dass mein Produkt eine geringere Umweltbelastung aufweist oder umweltfreundlich/grün ist, muss ich den Nachweis einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“ erbringen, d.h. die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (Umweltzeichen), eines nationalen oder regionalen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens des Typs I gemäß EN ISO 14024, das in den Mitgliedstaaten offiziell anerkannt ist, oder die Einhaltung der besten Umweltleistung in Übereinstimmung mit anderen geltenden Bestimmungen des Unionsrechts.
Zuletzt geändert am 10/01/2025