Sind die Griffe nicht manuell trennbar, muss zwingend der Identifikationskode des Werkstoffes der Tüte mit den Hinweisen für die Entsorgung angegeben werden.
Soweit als möglich kann der Identifikationskode des Werkstoffs gemäß Entscheidung 129/97/EG auf den nicht manuell trennbaren Komponenten angebracht werden, also auch auf den Griffen; auf letzteren werden allerdings nicht die gegebenenfalls vorgesehenen Entsorgungshinweise abgebildet.
Ist die Tüte hingegen mit manuell trennbaren Griffen ausgestattet, müssen diese notwendigerweise den alphanumerischen Kode gemäß Entscheidung 129/97/EG und die Hinweise für die Entsorgung aufweisen.
Zuletzt geändert am 18/11/2021