FAQ

Müssen die Informationen zwingend auf der Etikette angegeben werden, oder können sie auch auf anderen Komponenten der Verpackung aufscheinen?

Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden.

Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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