Die Umweltkennzeichnungspflicht betrifft die Verpackungen, die im Staatsgebiet in Verkehr gebracht werden.
Die für Drittländer bestimmten Verpackungen sollten während der gesamten logistischen Phase vor der Ausfuhr mit geeigneten Unterlagen, welche die Bestimmung bescheinigen, bzw. mit Transportdokumenten und/oder technischen Datenblättern mit Angaben zur Zusammensetzung ausgestattet sein.
Für Informationen zu Umweltkennzeichnungspflichten in Drittländern eine E-Mail an folgende Adresse senden: international@conai.org.
Zuletzt geändert am 19/11/2021