Ja, Behälter in Schokoladeneiern oder mit ähnlicher Funktion werden als Verpackungen eingestuft.
Daher müssen die B2C-Verpackungen im Sinne des Art. 219, Absatz 5 Folgendes vorsehen:
- Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG.
- Hinweise für die Entsorgung. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [„Sammlung/Werkstofffamilie“] anzugeben und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen.
Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.
Zuletzt geändert am 19/11/2021