Muss auf dem Säckchen, das die Ostereiüberraschung enthält, die Umweltkennzeichnung vorgesehen werden?

Ja, Behälter in Schokoladeneiern oder mit ähnlicher Funktion werden als Verpackungen eingestuft.

Daher müssen die B2C-Verpackungen im Sinne des Art. 219, Absatz 5 Folgendes vorsehen:

  1. Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG.
  2. Hinweise für die Entsorgung. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [„Sammlung/Werkstofffamilie“] anzugeben und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen.

Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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