Feuchttücher, die eine kosmetische Flüssigkeit enthalten, sind keine Verpackungen und unterliegen daher auch nicht der Kennzeichnungspflicht.
Zuletzt geändert am 19/11/2021
Feuchttücher, die eine kosmetische Flüssigkeit enthalten, sind keine Verpackungen und unterliegen daher auch nicht der Kennzeichnungspflicht.
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