Das Zeichen RESY gehört nicht zu den Pflichtinformationen der Umweltkennzeichnung.
Gemäß Dekret 116 vom 3. September 2020 muss auf den B2B-Verpackungen für jede manuell trennbare Komponente zwingend der Kode des Werkstoffes gemäß Entscheidung 129/97/EG angegeben werden. Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden, auch jene über die Entsorgung in die getrennte Müllsammlung.
Die B2C-Verpackungen müssen hingegen auf jeder manuell trennbaren Komponente folgende Angaben aufweisen:
– Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG
– Hinweise für die Entsorgung. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [„Sammlung/Werkstofffamilie“] anzugeben oder die Werkstofffamilie anzugeben und den Wortlaut „Raccolta differenziata” (getrennte Müllsammlung) sowie die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen, hinzuzufügen.
Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.
Zuletzt geändert am 18/11/2021