Bei der Ausarbeitung der Grafik und der Form der Umweltkennzeichnung können der grafische Stil, die Form und die Farben der Umweltkennzeichnung frei gewählt werden. Der Gesetzestext selbst enthält keine genauen Formulierungen, sondern nur die Empfehlung, Verpackungen angemessen zu kennzeichnen, womit er vor allem auf die Erreichung des angestrebten Zieles ausgerichtet ist.
Klarerweise wird davon ausgegangen, dass die Kennzeichnung nicht nur deutlich, unmissverständlich und für jeden Verbraucher leicht verständlich, sondern auch gut lesbar sein muss. Daher wird empfohlen, auf die Bestimmungen im Lebensmittelbereich Bezug zu nehmen, die von der Verordnung (EU) 1169/2011, Art. 13 vorgesehen sind. Diese schreiben vor, dass die Informationen auf der Verpackung in einer Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm angegeben werden.
Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm2 beträgt, muss die die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 mm sein.
Mit Bezug auf die Grafik oder die Farben der Kennzeichnung sind keine zwingenden Vorschriften vorgesehen. Es können auch einfarbige Umweltkennzeichnungen entworfen werden.
Soll hingegen eine farbige Umweltkennzeichnung aufgedruckt werden, empfiehlt das CONAI im Sinne einer Harmonisierung und Vereinheitlichung der Angaben für den Bürger, bei der Wahl der Farben der Umweltkennzeichnung auf die Norm UNI 11686 über Waste Visual Elements Bezug zu nehmen, welche folgende Farben vorsieht:
- Blau für Papier,
- Braun für Bioabfall,
- Gelb für Kunststoff,
- Türkisblau für Metalle,
- Grün für Glas,
- Grau für Restmüll.
Zuletzt geändert am 21/11/2021