Gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 3. September 2020 unterliegen alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, der Pflicht der Umweltkennzeichnung.
Daher müssen bei Verpackungen, die für den italienischen Markt bestimmt sind, zwingend die Informationen der Umweltkennzeichnung vorgesehen werden.
Zuletzt geändert am 19/11/2021