FAQ

Muss die Umweltkennzeichnung eine Mindestgröße haben?

Mit Bezug auf die Grafik sind keine zwingenden Vorschriften vorgesehen.

Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Kennzeichnung nicht nur deutlich, unmissverständlich und für jeden Verbraucher leicht verständlich, sondern auch gut lesbar sein muss. Daher wird empfohlen, auf die Bestimmungen im Lebensmittelbereich Bezug zu nehmen, die von der Verordnung (EU) 1169/2011, Art. 13 vorgesehen sind. Diese schreiben vor, dass die Informationen auf der Verpackung in einer Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm angegeben werden.

Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm2 beträgt, muss die die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 mm sein.

Zuletzt geändert am 19/11/2021