FAQ

Muss in die Umweltkennzeichnung das Piktogramm mit dem Männchen, das die Verpackung in den Korb wirft, eingefügt werden?

Dieses Piktogramm ist eine Aufforderung, die Verpackung nicht in der Umwelt liegen zu lassen.

In Wirklichkeit gibt es keine gesetzliche Definition dieser Grafik; vielmehr forderte das Gesetz ein frei erstellbares Piktogramm, das den Verbraucher/Bürger zu einem korrekten Umweltverhalten anregen sollte. Das Piktogramm wurde mit MD vom 28. Juni 1989 eingeführt. Die Bestimmung wurde anschließend mit Art. 36 des Gesetzes vom 3. Februar 2003, Nr. 14 (das wiederum vom aktuellen gesetzesvertretenden Dekret 152/2006 aufgehoben wurde) abgeschafft.

Zuletzt geändert am 21/11/2021