Die Identifikationskodes des Materials im Sinne der Entscheidung 129/97/EG sind dieselben sowohl für primäre Werkstoffe als auch für recyceltes Material (oder sekundäre Rohstoffe).
Bei Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann fakultativ auf die UNI-Norm 10667-1 Bezug genommen werden, um die aus dem Recycling stammenden Polymere zu unterscheiden. Die Norm gibt an, dass für recycelte Polymere der Buchstabe „R“ vor der Kodierung des Polymers angegeben werden kann.
Zuletzt geändert am 16/11/2021