Nein. Die Verschlüsse der Wein- und Sektflaschen sind beide als manuell trennbar anzusehen, da sie vom Benutzer notgedrungen abgenommen werden müssen, um das Produkt zu verzehren. Die Verschlüsse sind dann für die getrennte Müllsammlung bestimmt.
Da die Verschlüsse der Wein- und Sektflaschen vom Hauptkörper getrennt werden können, müssen sie notgedrungen die alphanumerische Kennzeichnung gemäß Entscheidung 129/97/EG und die Hinweise für die Entsorgung aufweisen, wenn sie für den B2C-Kanal bestimmt sind.
Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden, auch auf dem Verschluss.
Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.
Zuletzt geändert am 19/11/2021