FAQ

Unterliegen nur die Verpackungen, die für den Lebensmittelbereich bestimmt sind, dieser Pflicht?

Nein, alle im Staatsgebiet in Verkehr gebrachten Verpackungen unterliegen der Kennzeichnungspflicht; bis heute sind keine Ausnahmen vorgesehen.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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