Nein, alle im Staatsgebiet in Verkehr gebrachten Verpackungen unterliegen der Kennzeichnungspflicht; bis heute sind keine Ausnahmen vorgesehen.
Zuletzt geändert am 19/11/2021
Nein, alle im Staatsgebiet in Verkehr gebrachten Verpackungen unterliegen der Kennzeichnungspflicht; bis heute sind keine Ausnahmen vorgesehen.
Zuletzt geändert am 19/11/2021