Mit dem Antwort auf einen Antrag auf eine Interpellation zur Umweltkennzeichnung hat das Ministerium für den ökologischen Wandel klargestellt, dass Verpackungen, die die Verkaufseinheit für Human- oder Tierarzneimittel, Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika bilden (z. B. Blister und Schachteln) sind von der Pflicht zur Umweltkennzeichnung ausgenommen, da sie als Produkte strengen Vorschriften des Gesundheitsministeriums unterliegen.
Zuletzt geändert am 04/10/2023