Eine Etikette gilt dann als manuell trennbar, wenn sie der Benutzer allein mit den Händen und ohne Einsatz weiterer Hilfsmittel und Werkzeuge vom Hauptkörper zur Gänze trennen kann, ohne die eigene Gesundheit und Unversehrtheit zu gefährden.
Ist die Etikette vom Hauptkörper manuell trennbar, muss sie notgedrungen mit der alphanumerischen Kennzeichnung gemäß Entscheidung 129/97/EG und den Hinweisen für die Entsorgung versehen sein (wenn die Verpackung für den Endverbraucher bestimmt wird).
Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden.
Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.
Zuletzt geändert am 19/11/2021