Die Eigenschaft der biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit einer Verpackung kann nur dann mitgeteilt werden, wenn die Verpackung der technischen Norm UNI EN ISO 13432 entspricht. Die Zertifizierung der biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit wird von verschiedenen anerkannten Zertifizierungsstellen ausgestellt, bisweilen auch gemeinsam mit den Kompostierbarkeitsabzeichen.
Das neue Dekret führt weiters an, dass biologisch abbaubare und kompostierbare Verpackungen auch mit den organischen Abfällen gesammelt und recycelt werden können, vorausgesetzt, dass:
1. von Zertifizierungsstellen ihre Konformität mit der technischen Norm UNI EN 13432 bescheinigt wurde;
2. sie entsprechend gekennzeichnet sind und vor allem folgende Angaben enthalten:
– die Angabe der Konformität der Verpackung mit den europäischen Standards;
– die Elemente zur Kennzeichnung des Herstellers und der Zertifizierungsstelle;
– geeignete Anleitungen für die Verbraucher zur Entsorgung dieser Abfälle im Kreislauf der getrennten Müllsammlung und des Recyclings von Bioabfällen.
Entspricht eine Verpackung den oben angeführten Anforderungen, kann sie mit den organischen Abfällen entsorgt werden.
Zuletzt geändert am 18/11/2021