Zunächst ist zwischen Recyclingfähigkeit und Entsorgbarkeit in getrennter Müllsammlung zu unterscheiden.
Alle Verpackungen können über die getrennte Müllsammlung entsorgt werden, unabhängig davon, ob sie bei heutigem Stand der Technik recyclingfähig sind oder nicht, vorbehaltlich aller guten Regeln für eine hochwertige getrennte Müllsammlung (z.B. die Regel, die Verpackung vor der Entsorgung zu entleeren und ihr Volumen soweit als möglich zu reduzieren). Dank des Systems CONAI – Abfallkonsortien nach Lieferkette werden die recyclingfähigen Verpackungen dem Recycling zugeführt und die restlichen Verpackungen für die Energierückgewinnung verwendet.
Die einzige Ausnahme bilden hier die Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier und einem Zellulosegehalt unter 60% des Gesamtgewichtes bestehen; ein solcher Prozentsatz verhindert die Recyclingfähigkeit der Verpackung, mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Im Recyclingprozess erzeugen 100 kg solcher Verpackungen über 85 kg Trockenabfall und knapp 150 kg Nassabfall, die nach entsprechendem Wasser- und Stromverbrauch in einer Deponie entsorgt werden müssen. Da es sich hier um Verpackungen handelt, die nicht mit Papier und Pappe recycelt werden können, sollten die Hersteller und Benutzer in der Kennzeichnung die Entsorgung als Restmüll empfehlen, um die Umweltauswirkungen der Bewirtschaftung dieser Abfälle soweit als möglich einzuschränken.
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung fällt unter die Zusatzinformationen, die der Betrieb auf der Verpackung angeben kann, unabhängig von den Informationen bezüglich der Entsorgung der Verpackung.
Eine Verpackung ist dann recyclingfähig, wenn sie so hergestellt wird, dass ein bestimmter gewichtsmäßiger Anteil der verwendeten Materialien bei der Herstellung von Handelsprodukten unter Beachtung der Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft recycelt werden kann. Dieser prozentuelle Anteil kann je nach Art des Materials der Verpackung unterschiedlich sein.
Die Verpackungen, die im Sinne der technischen Norm UNI EN ISO 13430 als recyclingfähig eingestuft werden können, erfüllen die Anforderungen für bestehende Recyclingtechniken, das heißt:
- es muss eine effiziente Technik für das Recycling der Verpackung geben;
- es muss eine bestimmte Masse gegeben sein, damit ein effizientes Recyclingverfahren möglich ist;
- es muss einen Absatzmarkt für die aus dem Recycling gewonnenen Materialien geben.
Diese Kriterien müssen anhand von Untersuchungen und spezifischen Studien bewertet werden.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema sind in den Leitfäden des Verpackungskonsortiums CONAI „Requisiti Essenziali definiti dalla Direttiva 94/62/CE sugli imballaggi e i rifiuti di imballaggio“ unter folgendem Link zu finden: www.conai.org/wp-content/uploads/dlm_uploads/2015/01/Requisiti_essenziali_Conai.pdf.
Zuletzt geändert am 19/11/2021