Wann ist es möglich, den allgemeinen Begriff ‚grün‘ oder ‚ökologisch‘ oder ähnliches zu verwenden?

Es kann nur dann ohne weitere Spezifikation verwendet werden, wenn die Umweltfreundlichkeit der Produktleistung nachgewiesen ist (siehe Seite 14).

Er darf nur dann in Bezug auf einen bestimmten Aspekt oder Teil des Produkts (z. B. recycelter oder recycelbarer Inhalt) verwendet werden, der aus der Lebenszyklusperspektive einen signifikanten Umweltvorteil bietet (mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. einer LCA-Studie) , wenn die Spezifikation offensichtlich und unmittelbar (und nicht versteckt oder zweideutig) mit dem Hauptanspruch im selben Medium verbunden ist.

Zuletzt geändert am 14/10/2024

Wer, was und wann