Bei gleicher Materialzusammensetzung einer Verpackung wird von Fall zu Fall geprüft, ob ein CONAI-Umweltbeitrag auf eines der Materialien, aus denen die Verpackung besteht, angewendet wird, so dass es gekennzeichnet und somit in diesem spezifischen Fluss verwaltet werden kann.
Wenn der CONAI-Umweltbeitrag auf Kunststoff angewandt wird, verweisen wir auf Anhang I der Entscheidung 129/97/EG über Kunststoffverpackungen: https://www.etichetta-conai.com/documenti/decisione-129-97-ce/. Diese Verpackungen können in die getrennte Sammlung für Kunststoffverpackungen gegeben werden.
Andernfalls wird der CONAI-Umweltbeitrag nicht angewandt, da Latex/Kautschuk nicht zu den in der Entscheidung 129/97/EG aufgeführten Verpackungsmaterialien gehört und es keine Kennzeichnungscodes für Verpackungen aus diesem Material gibt.
Zuletzt geändert am 04/10/2023