Gemäß den Definitionen, die aufgrund der Änderungen in der Richtlinie 2024/825/EU in die Richtlinie 2005/29/EG eingefügt wurden, bezieht sich der Begriff „Nachhaltigkeitssiegel“ auf jedes öffentliche oder private, freiwillige Vertrauenssiegel, Qualitätssiegel oder eine gleichwertige Kennzeichnung, die darauf abzielt, ein Produkt, einen Prozess oder ein Unternehmen durch Bezugnahme auf seine ökologischen oder sozialen Eigenschaften oder beides zu kennzeichnen und zu fördern, mit Ausnahme der nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgeschriebenen Siegel.
Zuletzt geändert am 10/01/2025