In den Anhängen des Beschlusses 129/97/EG sind die Identifikationskodes der Verpackungsmaterialien (Stahl, Aluminium, Papier, Holz, Kunststoff, Glas, Verbundmaterial und Textilien) angeführt. In Anhang VII ist mit „Blech“ Eisen/Stahl gemeint.
Zuletzt geändert am 01/10/2021