FAQ

Was muss bei Käse mit einer Wachsverkleidung, die mit einer Schnur aus Polypropylen zusammengebunden werden, auf der Umweltkennzeichnung stehen?

Die Käseverkleidung aus Wachs ist keine Verpackung und unterliegt daher auch nicht der Kennzeichnungspflicht.

Die Schnur aus Polypropylen hingegen ist eine Verpackung und muss daher mit der Umweltkennzeichnung versehen sein: Sie wird mit dem Kode PP 5 gekennzeichnet und kann in der getrennten Müllsammlung für Kunststoffverpackungen entsorgt werden.

Zuletzt geändert am 18/11/2021