Die Käseverkleidung aus Wachs ist keine Verpackung und unterliegt daher auch nicht der Kennzeichnungspflicht.
Die Schnur aus Polypropylen hingegen ist eine Verpackung und muss daher mit der Umweltkennzeichnung versehen sein: Sie wird mit dem Kode PP 5 gekennzeichnet und kann in der getrennten Müllsammlung für Kunststoffverpackungen entsorgt werden.
Zuletzt geändert am 18/11/2021