Die Verpackungssysteme, die einen Hauptkörper (in diesem Fall die Pappschachtel) und andere Zusatzkomponenten vorsehen, die nicht manuell trennbar sind (wie in diesem Fall die Metallklammer), müssen zwingend mit dem Identifikationskode des Materials des Hauptkörpers und mit den Hinweisen für die Entsorgung in Bezug auf den Werkstoff des Hauptkörpers versehen sein.
Sieht das Verpackungssystem Komponenten vor, die vom Hauptkörper manuell trennbar sind (wie in diesem Fall das Bandeisen), müssen auf jeder einzelnen Komponente der alphanumerische Kode gemäß Entscheidung 129/97/EG und die Hinweise für die Entsorgung abgebildet werden. Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) des Hauptkörpers und der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden. Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.
Zuletzt geändert am 18/11/2021