Was sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 in Bezug auf die spezifische Kennzeichnung von Getränkebechern vor, die zum Teil oder ganz aus Kunststoff bestehen?

Die Pflicht zur Kennzeichnung von Getränkebechern, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, ist am 3. Juli 2021 im Einklang mit der SUP-Richtlinie (Single Use Plastic Directive) in Kraft getreten.

Die Kennzeichnungen müssen in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten, in denen der Einwegkunststoffartikel in Verkehr gebracht wird, verfasst werden.

Die Kennzeichnung auf Getränkebechern, die vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, kann als Aufkleber angebracht werden.

Für weitere Informationen siehe Handbuch, Seite 42.

Die Richtlinie 2019/904 sieht vor, dass die Kommission in spezifischen Leitlinien genauer klären muss, wann ein Produkt als Einwegkunststoffartikel im Sinne der Richtlinie einzustufen ist. Diese Leitlinien sind noch in Ausarbeitung, und daher können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen über die Merkmale der Getränkebecher geliefert werden, die im Sinne der Richtlinie Einwegkunststoffartikel sind.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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