Die Richtlinie wird sich auf die Unternehmen im Wesentlichen in Bezug auf die auf dem Markt zulässigen Nachhaltigkeitsangaben und -zeichen auswirken (es gibt neue Verbote für z. B. generische Angaben, Angaben zur Kohlenstoffneutralität, vage Angaben, Nachhaltigkeitszeichen, die nicht auf einem „Zertifizierungssystem“ basieren, usw.) und die zulässigen Nachweise für die verschiedenen Arten von Angaben/Siegeln (z. B. werden generische Angaben wie „umweltfreundlich“ nur dann zulässig sein, wenn es Nachweise für „anerkannte hervorragende Umweltleistungen“ gibt).
Wir laden Sie ein, den Leitfaden https://www.etichetta-conai.com/documenti/green-claims/ zu konsultieren und sich das entsprechende Webinar anzusehen: https://www.etichetta-conai.com/webinar/green-claims-obblighi-e-divieti-presentazione-della-nuova-guida-sintetica-alla-direttiva-2024-825-ue/
Zuletzt geändert am 10/01/2025