Alle Elemente, die als „Verpackung“ eingestuft werden können, müssen mit einer Umweltkennzeichnung versehen werden.
Bei nicht vorverpackten Wurstwaren sind die Wursthüllen, die in das Produkt integrierte Metallplombe, die Schnur und das Garn, die zum Würzen/Kochen der Wurst bestimmt sind, nicht als Verpackung zu klassifizieren und unterliegen daher nicht der Umweltkennzeichnung.
Die Banderolen und Etiketten dieser Produkte erfüllen dagegen die Funktion einer Verpackung und werden als solche eingestuft.
Zuletzt geändert am 04/10/2023