Für Verpackungen, die auf diese Weise hergestellt werden, gibt es derzeit keine Kodierung zur Identifizierung des Materials, da weder die Entscheidung 129/97/EG noch die UNI 1043-1 eine Abkürzung für das Polymer vorsehen, das den überwiegenden Gewichtsanteil der Verpackung ausmacht. Diese Information ist für die Identifizierung des Materials von wesentlicher Bedeutung, da es für Verbundverpackungen eine C-Codierung/Abkürzung des vorherrschenden Materials und eine mit der Laminierung verbundene Nummer gibt (aus der Entscheidung 129/97/EG).
Es wird daher vorgeschlagen, in diesem Fall die folgende allgemeine Formel zu verwenden: C/Sonstiges und die mit der Kopplung verbundene Abkürzung.
Beispielsweise kann eine Verpackung, die überwiegend aus einem nicht in der UNI 1043-1 genannten Polymer und Aluminium besteht, mit dem Etikett versehen werden: C/Sonstiges 90.
Zuletzt geändert am 04/10/2023