Welche Nachweise können verwendet werden, um die „anerkannte herausragende Umweltleistung“ zu belegen, die für bestimmte Umweltaussagen erforderlich ist?

Die Umweltleistung muss der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (Umweltzeichen), einer in den Mitgliedstaaten offiziell anerkannten nationalen oder regionalen Umweltzeichenregelung des Typs I (Gütesiegel) gemäß EN ISO 14024 oder der besten Umweltleistung gemäß anderen geltenden Bestimmungen des Unionsrechts entsprechen.

Zuletzt geändert am 10/01/2025

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